Wirtschaftsdetektei - Stupar Augsburg, Detektei Augsburg

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Wirtschaftsdetektei

Detektei Stupar
Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei

Treustraße 14
86157 Augsburg

Fon: 0821 - 4701 3772
Fax: 0821 - 4701 3772

Mobil: 0173-4982822

Überprüfung von Mitarbeitern bei Krankheit

Jeder kennt sie - die Blaumacher und Krankfeierer, für die selbst fünf Wochen Urlaub noch zu wenig sind. Mit ein paar Tricks konnten diese Personen durch strafbares Vortäuschen einer Krankheit ihren Urlaub geschickt verlängern. Entdecken Sie , wie einfach Sie bisher durch Simultanten und Arbeitsverweigerer getäuscht wurden, und schieben Sie diesem Fehlverhalten einen Regel vor !

Einschleusung
In allen Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass Mitarbeiter Diebstähle, Unterschlagungen oder Betrügereien begehen, hat sich in der Vergangenheit bewährt, eine Einschleusung eines Detektives über einen bestimmten Zeitraum durchzuführen. Im Einzelhandel, Lagern und an diversen Produktionsstätten lassen sich so Erfolge erzielen. Diese Methoden, verbunden mit unseren Erfahrungen lassen sich auf andere Branchen übertragen.

Lauschabwehr
Planung und Durchführung professioneller Lauschabwehreinsätze mit modernster Messtechnik und Ausrüstung zur sicheren Ortung von Abhöreinrichtungen verschiedenster Art ( z.B. Wanzen,etc. ) Konferenzschutz durch “ Säubern” des Konferenzsaales vor dem anstehenden Termin sowie die diskrete permanente Messung und Überprüfung des Saales während der vertraulichen Sitzungen. ( unsichtbar und lautlos ! )

Anschriftenermittlung und Feststellung von Aufenthaltsadresse

- Ermittlung von Privatpersonen und Firmen - europaweit
- Nutzung unseres umfangreichen, tagesaktuellen eigenen Datenbestandes
- Abgleich mit anderen Unternehmen  aus allen Wirtschaftsbereichen
- Durchführung von Einwohnermeldeamtsfragen ( EMA ) - Prüfung jeder ermittelten Adresse auf Zustellbarkeit
- Automatische Anreicherung  mit aktuellen Telefonnummern

Ermittlungen zur Eintreibung von Forderungen
Haben Sie Probleme mit einem nicht zurückgezahlten Privatdarlehen? Oder stehen bei Ihnen Forderungen aus und Sie sehen keine Möglichkeit an das Geld zu kommen? Wir bieten Ihnen kein Rollkomando zum Schulden eintreiben an. Dafür aber Fachleute, die bei Schuldnern ermitteln und die meist sorgfältige Prüfung der Sachverhalte vorgenommen werden um dem schon “verlorenen Wert” nicht noch weitere Kosten hinzuzufügen. In einem intensiven persöhnlichen Gespräch mit Ihnen werden unsere Mitarbeiter Ihnen die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten benennen.

Aufdeckung von Wettbewerbs- und Patentverletzungen
Sofern eine Verletzung eines Patents festgestellt wurde, die auch nicht von den Schranken des Patents gedeckt ist, hat der Patentinhaber im Wesentlichen folgende Rechte :
- Anspruch auf Unterlassung der Verletzung des Patenttechts,§ 139 Abs. 1 PatG
- Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang der Patentverletzung.   
Dieser Anspruch ist verschuldensunabhängig und gewohnheitsrechtlich anerkannt.
- Anspruch auf Schadensersatz,§ 139 Abs. 2 PatG. Hierbei muss allerdings ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Verletzens festgestellt werden. Der Patentinhaber hat bei seinem Schadensersatzanspruch drei Möglichkeiten, den Schaden zu berechnen:
- Er kann den entgangenen Gewinn geltend machen
- Er kann die Herausgabe des von dem Verletzten gemachten Gewinns verlangen oder
- Er kann den Betrag geltend machen, den er durch die Erteilung einer Lizenz hätte   einnehmen können ( Lizenzanalogie )

Treustr. 14, 86157 Augsburg. Fon: 0821 47013772 Mobil: 0173 4982822 Mail: detektei.stupar@hotmail.de
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